FACHANWALT  FÜR  FAMILIENRECHT
ALLGEMEINES  ZIVILRECHT

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PHILOSOPHIE

Ich bin seit mehr als 20 Jahren überwiegend auf dem Gebiet des gesamten Familien- und Erbrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts tätig.

Meine umfangreiche Kompetenz dokumentieren meine kontinuierlichen Vortragstätigkeiten für Behörden, Verbände und Fachhochschulen, die Wahrnehmung von Lehraufträgen, die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen sowie meine Tätigkeit als Arbeitsgemeinschaftsleiter in der Ausbildung von Rechtsreferendaren und als Prüfer im 1. und 2. juristischen Staatsexamen für das Justizministerium Rheinland-Pfalz.

Jedes Rechtsproblem ist für den Betroffenen wichtig und von individueller, im Familienrecht oft von existentieller Bedeutung.

Die Lösung dieser Probleme erfordert einen engagierten Berater, der sich Ihr Anliegen zu seinem macht und sich dieser Verantwortung gegenüber seinem Mandanten stets bewusst ist.

Dies ist Triebfeder und Grundlage meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Nutzen Sie mein Engagement und meine zielorientierte Arbeitsweise.

Das Erreichen einer einvernehmlichen Lösung Ihres Falles ist mein Ziel. Gerichtliche Verfahren und die damit verbundene Eskalation sollen vermieden werden. Ist dies nicht möglich, werden Prozesse, dann allerdings mit Nachdruck, geführt. Hierfür steht meine langjährige Erfahrung.

Nutzen Sie die Vorteile meiner individuellen Beratungspraxis, die stets erreichbar ist und kurzfristig und flexibel Termine ermöglicht.